Sie kommen zur Therapiebehandlung in eine Praxis, die nach dem Bestellsystem geführt wird. Die mit Ihnen vereinbarte Zeit ist ausschließlich für Sie reserviert. Sofern Sie den vereinbarten Behandlungstermin nicht einhalten können, müssen Sie diesen mindestens 24 Stunden vorher absagen, damit wir die für Sie vorgesehene Zeit noch anderweitig verplanen können. Diese Vereinbarung dient nicht nur der Vermeidung von Wartezeiten im organisatorischen Sinne, sondern begründet zugleich eine für beide Vertragsparteien einzuhaltende Pflicht. Sofern Sie den vereinbarten Behandlungstermin nicht oder nicht rechtzeitig absagen, wird Ihnen privat eine Ausfallgebühr nach §615 BGB in Rechnung gestellt.
Termine können persönlich, per E-Mail oder telefonisch (gerne auch auf dem Anrufbeantworter eine Nachricht hinterlassen mit Erwähnung von Ihrem Namen sowie Behandlungsdatum und Uhrzeit) abgesagt werden.