Physio am Broich  
 Ihr Ansprechpartner für Physiotherapie in Dormagen  
 

Kostenübernahme und Preise

 1.Gesetzlich Krankenversicherte

 Die Vergütungen für Heilmittel rechnen wir direkt mit Ihrer gesetzlichen Krankenkasse ab. Gemäß den §§ 32, 43 c und 61 SGB V haben gesetzlich Versicherte Zuzahlungen für kassenärztlich verordnete Heilmittel zu tragen, sofern keine Befreiung* von dieser Zuzahlungspflicht besteht. Die Höhe der Zuzahlungen beträgt 10 % der Kosten (= Preisvereinbarung zwischen Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung und uns) sowie 10 Euro je Verordnung. (In der Regel zwischen 20,00€ und 35,00€)

*Befreit von einer Zuzahlung sind Kinder bis zum 18. Lebensjahr, Patienten mit einer BG-Verordnung sowie Patienten, die von Zuzahlungen befreit sind. (Bitte legen Sie Ihre Befreiungskarte in unserer Praxis vor)

2.Privat Versicherte

In unserer Praxis wird die Honorarvergütung anhand einer Standard-Gebührenübersicht berechnet. 

Die Vergütungen für Behandlungen werden mit Ihnen direkt abgerechnet und sind unabhängig von einer Kostenerstattung durch Ihre Beihilfestelle und/oder Private Krankenversicherung von Ihnen zu zahlen. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrem Kostenträger, ob und in welcher Höhe die Kosten für Maßnahmen der Physiotherapie übernommen werden. 


3. Selbstzahler

In unserer Praxis haben Sie die Möglichkeit als Selbstzahler Personal Training und Wellness Maßnahmen zu erhalten. Welche Leistungen dies beinhaltet erfahren Sie hier. Preise für diese Leistungen erhalten Sie bei uns in der Praxis.


Sollten Sie weitere Fragen haben könne Sie uns gerne kontaktieren!

 
 
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